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DEKRA: Schätzung von Gebrauchtwagen in Auftrag geben - darauf sollten Sie achten

Wissenswertes über Fahrzeug-Schätzungen bei der Dekra

  • Eine Fahrzeugbewertung per EDV ermittelt den Händlereinkaufswert (HEK), den Händlerverkaufswert (HVK) oder den Wiederbeschaffungswert (WBW) des Gebrauchtwagens. Dabei wird das Fahrzeug einer Sichtprüfung unterzogen, eine Demontage von Teilen erfolgt nicht. Sie bekommen eine Aufstellung über die allgemeinen Fahrzeugdaten, wie Ausführung, Erstzulassung, Laufleistung etc. und die Ausstattung. Werterhöhende Faktoren wie Austauschteile oder sonstige wertsteigernde Reparaturen und wertmindernde Faktoren wie Unfallschäden werden berücksichtigt, notwendige Reparaturen und fehlende Teile fließen in die Bewertung ein. Diese Gutachten können Sie nur in Auftrag geben, wenn das Fahrzeug jünger als 12 Jahre ist.
  • Der Fahrzeugzustandsbericht führt alle wertverändernden Faktoren nach ähnlichen Kriterien auf wie die Fahrzeugbewertung, weist aber keinen Kaufpreis aus. Diese Art von Dekra-Schätzungen ist für Sie nur interessant, wenn ein fester Preis vereinbart worden ist und nun Abweichungen vom erwarteten Zustand des Gebrauchtwagens festgestellt und bewertet werden sollen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es um eine Leasingrücknahme geht.
  • Wenn Sie Freizeitfahrzeuge oder ein Wohnmobil haben, können Sie für das Fahrzeug ebenfalls Schätzungen bei der Dekra in Auftrag geben. Aber da es sich um Sonderfahrzeuge handelt, ist eine EDV-gestützte Bewertung nicht möglich, da es keine verlässlichen Vergleichsdaten für die wertmindernden oder werterhöhenden Faktoren gibt.
  • Auch für Liebhaberfahrzeuge sind Begutachtungen bei der Dekra möglich. Hierbei werden auch ev. durchgeführte oder notwendige Restaurationsmaßnahmen berücksichtigt. Der Marktwert wird so weit es geht geschätzt.

Sinn von Gebrauchtwagenbegutachtungen

Eine Schätzung von Gebrauchtwagen durch die Dekra zeitnah zu einem Kaufakt ist immer sinnvoll. Beachten Sie bei der Beauftragung Folgendes:

  • Lassen Sie immer dann eine Fahrzeugbewertung vornehmen, wenn Sie sich unsicher sind, ob ein verlangter Kaufpreis angemessen ist oder, wenn Sie selbst nicht wissen, zu welchem Preis Sie Ihr Gebrauchtwagen angeboten werden soll.
  • Soll der Kauf ohne eine Schätzung erfolgen, lassen Sie auf jeden Fall einen Zustandsbericht anfertigen, denn dieser wird Ihnen bei späteren Forderungen wegen einer Mängelhaftung dienlich sein.
  • Besonders beim Verkauf privat an privat wird eine Haftung oft ausgeschlossen. Sollten aber bekannte Mängel verschwiegen werden, haftet dafür der Verkäufer. Also sollten Sie als Verkäufer, auch wenn Sie keine Schätzung in Auftrag geben, wollen einen Zustandsbericht anfertigen lassen, damit es keine Zweifel über die Eigenschaften des Gebrachtwagens gibt.
  • Die Schätzung eines Gebrauchtwagens bei der Dekra gibt immer nur den Istzustand bei der Schätzung wieder. Sie stellt keine Zukunftsprognosen und gibt keine Auskunft darüber, wie lange der Gebrauchtwagen noch halten wird.
  • Halten Sie die Fahrzeugpapiere für die Schätzung bereit und alle Unterlagen über nachträglich eingebautes Zubehör. Legen Sie außerdem Reparaturrechnungen und Belege über durchgeführte Inspektionen vor, damit bei der Schätzung des Gebrauchtwagens alle Faktoren vom Dekra-Prüfer berücksichtigt werden können.