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Auto abmelden mit Nummernschild und Kaufvertrag - so geht´s

Irgendwann wird jedes Auto einmal abgemeldet. Das Abmelden ist aber längst nicht so umständlich wie die Zulassung. Sie müssen lediglich mit dem Nummernschild und den Papieren eine Zulassungsstelle aufsuchen. Der Kaufvertrag reicht in der Regel nicht als Dokument zum Abmelden aus.

So können Sie ein Auto abmelden

  • Sie können ein Auto bei jeder Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Es ist nicht erforderlich, dass Sie die Zulassungsstelle aufsuchen, bei der das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde. Bei einer fremden Zulassungsstelle sind die Gebühren allerdings etwas höher.
  • Sie brauchen auch nicht unbedingt persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen. Es ist durchaus möglich, eine andere Person mit dem Abmelden des Autos zu beauftragen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
  • Auf alle Fälle müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mitnehmen, um ein Auto abmelden zu können. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nicht unbedingt erforderlich. Falls Sie diese mitnehmen, wird sie aber von der Behörde einbehalten und vernichtet.
  • Es ist auch nicht nötig, dass Sie einen Personalausweis vorlegen.

Das Nummernschild ist erforderlich, der Kaufvertrag nicht

  • Zum Abmelden des Autos müssen Sie natürlich auch die Nummernschilder mitnehmen. Bei der Abmeldung werden der Zulassungsstempel und die TÜV-Plakette entfernt. Die Nummernschilder können Sie selbstverständlich wieder mit nach Hause nehmen.
  • Es geht auch noch immer das Gerücht um, dass ein Kaufvertrag zum Abmelden eines Autos ausreicht. Das ist aber keineswegs der Fall. Der Kaufvertrag dient lediglich als Eigentumsnachweis.
  • Deshalb brauchen Sie den Kaufvertrag auch nicht bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Festzuhalten bleibt, dass das Abmelden eines Autos mit Nummernschild und Kaufvertrag nicht möglich ist. Es ist auf jeden Fall die Zulassungsbescheinigung Teil 2, die früher auch als Fahrzeugbrief bezeichnet wurde, erforderlich.